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Fördermöglichkeiten
Das Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) garantiert Ihnen derzeit eine erhöhte Einspeisevergütung für den von Ihnen erzeugten Solarstrom über 20 Jahre in Höhe von 39,14 Cent (neue Aufdachanlagen bis 30 kWp im Jahr 2010) pro Kilowattstunde. Da derzeit in der Politik über die Kürzung der Einspeisevergütungen diskutiert wird, fragen Sie uns am besten direkt nach dem aktuellen Stand der Fördermöglichkeiten.
Aktuelle Informationen zum Thema Solartechnologie sowie zu den Bundes- und Landes-Förderprogrammen finden Sie unter www.solarfoederung.de
Förderung durch die BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Über die BAFA sind förderfähig:
Die Errichtung und Erweiterung von • Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung • handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel) • effizienten Wärmepumpen
Die Errichtung und Erweiterung von besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien: • Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung • besonders effiziente Wärmepumpen
Neben diesen Förderungen gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen heruntergeladen werden unter www.bafa.de
Förderung durch die KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert u.a. die Investition in • Anlagen zur Stromerzeugung gemäß EEG-Gesetz vom 25.10.2008 • Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung - Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) • Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie (Photovoltaik) • Anlagen zur Wärmeerzeugung aus Sonnenenergie (Solarthermie) • Anlagen zur Wärmeerzeugung aus fester Biomasse – bis 2 MW Feuerungswärmeleistung • Strom und/oder Wärme aus Erdwärme (Geothermie) • Strom und/oder Wärme aus einer oder mehreren Arten der erneuerbaren Energien mit Energiespeichern oder Lastmanagement (Verbundvorhaben) Gefördert wird die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung solcher Anlagen. Nicht gefördert wird der Erwerb gebrauchter Anlagen.
Photovoltaik wird ausschließlich in der Variante „Standard“ gefördert, egal ob Sie die Anlage auf Ihrem Wohnhaus, Ihrer Scheune oder Ihrem Firmengebäude installieren. Jeder, der Sonnenstrom erzeugt und ins Netz einspeist, wird automatisch zum Unternehmer. Für Wärmepumpen und solarthermische Anlagen für ein Wohnhaus gibt es das KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“. Soll nur eine Wärmepumpe oder eine solarthermische Anlage angeschafft werden, gibt es Fördermittel gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weitere Informationen: www.kfw-mittelstandsbank.de
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